BEISPIELBERECHNUNGEN: GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kosten­vorteile So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professio­nell­en Rat hinsichtlich Erb­ein­setzung, Vermächtnissen und Teilungs­an­ord­nung­en, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sicher­gestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechts­­anwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungs­beispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfas­sen nur typische, wenn auch sorgfältig zu­sammen­ge­stellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.

Notar Ralf Rebhan